Seit dem 27. September 2026 gibt es für viele Unternehmen zwei Dinge zu prüfen. Shops, die Waren an Verbraucher verkaufen, müssen deutlicher über die gesetzliche Gewährleistung informieren. Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss genauer sagen, was gemeint ist. Das gilt auch für Unternehmen ohne Onlineshop.
Zum Start der neuen Regeln haben wir den Hinweis in vielen Shops eingebunden, die wir betreuen. Was steckt dahinter – und worauf solltet ihr bei euren Werbetexten achten?
Gewährleistung sichtbar machen
Die gesetzliche Gewährleistung ist keine freiwillige Zugabe des Shops. Neu ist eine einheitliche EU-Mitteilung, die Kundinnen und Kunden gut sichtbar daran erinnert. Beim Onlineverkauf von Waren kann sie als allgemeiner Hinweis auf der Website erscheinen.
Davon zu unterscheiden ist die neue Kennzeichnung für eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Sie betrifft nur einzelne Waren: Die Garantie muss kostenlos sein, länger als zwei Jahre gelten und das gesamte Produkt abdecken. Der Händler zeigt die Kennzeichnung, wenn der Hersteller ihm die entsprechenden Informationen bereitstellt. Die EU-Kommission erklärt beide Hinweise und ihren Einsatz.
„Umweltfreundlich“ braucht mehr als ein gutes Gefühl
Die zweite Änderung endet nicht am Checkout. Sie betrifft Werbung gegenüber Verbrauchern – etwa auf Websites, Produktseiten, in Anzeigen oder Social-Media-Beiträgen.
Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Bezieht sich ein Vorteil bloß auf das Innenfutter einer Jacke oder einen Teil der Geschäftstätigkeit, darf die Werbung nicht das ganze Produkt oder Unternehmen entsprechend darstellen. Auch ein Produkt oder eine Dienstleistung als „klimaneutral“ zu bewerben, weil Emissionen anderswo kompensiert werden, ist nach den neuen Regeln unzulässig. Text, Bilder und Symbole können dabei gemeinsam den Eindruck prägen. Das steht in den neuen UWG-Regeln zu Umweltaussagen.
Das ist nicht nur Wortklauberei: Unzulässige Werbeaussagen können Unterlassungsansprüche und Abmahnungen auslösen.
Vorher und nachher: So wird eine Aussage genauer
Die folgenden Beispiele sind fiktiv. Die Formulierungen auf der rechten Seite setzen voraus, dass ihr die genannten Fakten belegen könnt.
- Dienstleistung
Vorher: „Unsere Gebäudereinigung ist umweltfreundlich.“
Nachher: „Für die Bodenreinigung verwenden wir ein Reinigungsmittel mit EU Ecolabel.“ - Produktbestandteil
Vorher: „Diese Jacke ist nachhaltig.“
Nachher: „Das Innenfutter dieser Jacke besteht zu 60 % aus recyceltem Polyester.“ - Unternehmen
Vorher: „Unser Unternehmen arbeitet grün.“
Nachher: „Unsere Lieferungen im Stadtgebiet erfolgen mit Lastenrädern.“ - CO₂-Kompensation
Vorher: „Klimaneutraler Versand dank CO₂-Ausgleich.“
Nachher: „Wir fördern ein Aufforstungsprojekt. Beim Versand entstehen weiterhin Treibhausgasemissionen.“
Eine genauere Formulierung ist noch keine automatische rechtliche Freigabe. Entscheidend sind die Belege, die Darstellung und der Eindruck, den eure Werbung insgesamt hinterlässt. Die EU-Kommission erläutert insbesondere, dass die Einschränkung einer allgemeinen Umweltaussage klar und hervorgehoben auf demselben Medium stehen muss. Mehr dazu in ihren aktuellen Fragen und Antworten.
Unser praktischer Rat: Geht eure Umweltclaims über alle Kanäle durch. Fragt bei jedem Satz, worauf er sich genau bezieht und was ihr dafür nachweisen könnt. Wir setzen abgestimmte Änderungen auf Websites und in Shops um; die rechtliche Bewertung einer konkreten Werbeaussage gehört zu eurer Rechtsberatung.



