Winzer und Weinhändler aufgepasst! Inhaltsverzeichnis ausklappen

Ab dem 08. Dezember 2023 treten wichtige Änderungen für den Weinverkauf in Kraft. Diese betreffen sowohl den Online- als auch den Offline-Handel. Die neuen Vorschriften verlangen, dass für bestimmte Weine ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration angegeben werden müssen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Verbrauchern mehr Transparenz über die Produkte zu bieten.

Betroffene Weine

Die neuen Kennzeichnungspflichten gelten für Weine, die ab dem 08.12.2023 den erforderlichen Mindestalkohol- und Säuregehalt erreichen. Dies umfasst eine breite Palette von Weinen, einschließlich Schaumwein, Obstweinen und aromatisierten Weinen.

Umsetzung der neuen Pflichten

  1. Zutatenverzeichnis: Das Zutatenverzeichnis muss alle verwendeten Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auflisten. Allergene Zutaten müssen hervorgehoben werden. Ist Wein die einzige Zutat, ist kein Zutatenverzeichnis erforderlich.
  2. Nährwertdeklaration: Die Nährwertdeklaration muss in Tabellenform dargestellt werden und sich auf 100ml beziehen. Sie sollte den Brennwert in Kilojoule und Kilokalorien sowie Angaben zu Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz enthalten.

Wichtig für Online-Händler

Für Online-Weinhändler ist es entscheidend, diese neuen Anforderungen in ihren Webshops zu implementieren. Dies beinhaltet die Aktualisierung der Produktbeschreibungen und Etiketten, um die neuen Kennzeichnungsvorschriften zu erfüllen. Es ist wichtig, dass diese Informationen klar und verständlich für die Kunden dargestellt werden.

Fazit

Diese neuen Vorschriften stellen eine wichtige Entwicklung im Weinhandel dar und zielen darauf ab, den Verbrauchern mehr Informationen über die von ihnen gekauften Produkte zu geben. Für Online-Weinhändler und Winzer ist es wichtig, sich rechtzeitig auf diese Änderungen vorzubereiten, um Compliance-Probleme zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu stärken.

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